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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telecom GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 010 017 Telecom erbringt für Ihre Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") Telekommunikationsdienstleistungen im offenen Call-by-Call-Verfahren als Verbindungsnetzbetreiber. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn 010 017 Telecom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 010 017 Telecom veröffentlicht die AGB im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post. Änderungen der AGB sowie etwaige Produkt- bz w. Leistungsbeschreibungen einschließlich ihrer Ände-rungen werden ebenfalls im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht und können jederzeit unter www.010017telecom.de eingesehen werden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 010 017 Telecom stellt Kunden Telekommunikationsdienstleitungen im offenen Call-by-Call zur Verfügung.

Ein Vertrag kommt stets, unabhängig von der Person des Telefonierenden, zwischen dem Anschlussinhaber und 010 017 Telecom durch Vorwahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 010 017 und dem erfolgreichen Herstellen der Verbindung zustande und besteht nur für die Dauer der mit der Vorwahl 010 017 eingeleiteten Verbindung.

2.2 Die Inanspruchnahme der Dienstleistung von 010 017 Telecom setzt voraus, dass der Kunde volljährig ist oder das Einverständnis des bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt.

2.3 010 017 Telecom ist berechtigt, den Antrag des Kunden abzulehnen und Dienstleistungen gegenüber Kunden nicht bzw. eingeschränkt zu erbringen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Kunde offene Rechnungs-beträge der 010 017 Telecom nicht oder nicht vollständig ausgeglichen hat oder in sonstiger Weise Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

3. 010 017 Telecom-Dienstleistung

3.1 Die von 010 017 Telecom vermittelten Telekommunikationsverbindungen werden von 010 017 Telecom im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt. Der Umfang der von 010 017 Telecom zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs-bzw. Produktbeschreibung. 010 017 Telecom ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.

3.2 Zeitweilige Störungen der 010 017 Telecom-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, Arbeits-kämpfe, behördlicher Maßnahmen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von 010 017 Telecom (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des 010 017 Telecom-Telekommunikationsnetzes erforderlich sind, ergeben. 010 017 Telecom wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, 010 017 Telecom fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 8 dieser AGB.

3.3 Dem Kunden ist bekannt, dass 010 017 Telecom bei dem Erbringen eigener Telekommunikationsdienste auf Vorleistungen Dritter (insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen durch die Deutsche Telekom AG) angewiesen ist. 010 017 Telecom behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung ihrer Dienstleistungen bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen sowie bei technischen Störungen an den Anlagen der Betreiber vor.

3.4 Der von 010 017 Telecom übermittelte Gebührenimpuls kann technisch bedingt geringfügig von den tatsäch-lich zu entrichtenden Verbindungsentgelten abweichen. Entscheidend für die Abrechnung der von 010 017 erbrachten Dienstleistungen sind die Verbindungsdaten. Aus einer Abweichung von Gebührenimpuls und Verbindungsentgelt ergeben sich für Kunden keine Ersatzansprüche.

3.5 010 017 Telecom wird ggf. für sämtliche oder einzelne Destinationen eine kostenlose Tarifansage schalten, die dem Kunden die Kosten für die aktuelle Gesprächseinheit mitteilt. Dieser Service ist ausdrücklich kein Vertragsbestandteil und kann technisch bedingt eingeschränkt zur Verfügung stehen, von der geltenden Preisliste abweichen oder entfallen. Daraus ergeben sich keine Ersatzansprüche für den Kunden. Die Zahlungsverpflichtung für den Kunden auf Grundlage von Ziffer 5.1 bleibt auch in diesem Falle fortbestehen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste von 010 017 Telecom alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen von 010 017 Telecom zu beachten.

Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.

4.2 Der Kunde wird die Leistungen von 010 017 Telecom nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen und insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Die Leistungen werden dem Kunden unter der Bedingung erbracht, dass er sie nicht weiter-veräußert, weiterverkauft oder anderweitig auf geschäftlicher Grundlage anderen Personen zur Verfügung stellt. Der Kunde wird 010 017 Telecom von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, dies unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder eine andere Person, für die der Kunde verantwortlich ist oder die aus der Risikosphäre des Kunden stammt, daran beteiligt war. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde die Dienstleistungen missbräuchlich nutzt, ist 010 017 Telecom jederzeit nach Maßgabe des §19 TKV berechtigt, ihre Leistungen einzustellen.

4.3 Der Kunde wird 010 017 Telecom über Funktionsstörungen der von Ihm genutzten Telekommunikationsdienste von 010 017 Telecom unterrichten und 010 017 Telecom bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von 010 017 Telecom erbrachten Telekommunikationsdienste beruht, ist 010 017 Telecom berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.

5. Rechnungsbeträge

5.1 Dienstleistungen der 010 017 Telecom im offenen Call-by-Call werden in der Regel über den Anschlussnetz-betreiber des Kunden (Deutsche Telekom AG) in Rechnung gestellt. Die Verbindungsdaten werden insoweit gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des Verbindungsentgelts und zur Abrechnung gespeichert und an den Teilnehmernetzbetreiber übermittelt.

5.2 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich nach Maßgabe der jeweils gültigen Preislisten der 010 017 Telecom ergeben. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. 010 017 behält sich jedoch das Recht vor, eine aus technischen Gründen nicht erfolgte Abrechnung von Einzelleistungen mit der Folgerechnung vorzunehmen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig und zahlbar.

5.3 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen sind und/oder die aus der Risikosphäre des Kunden stammen, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum nicht genutzt wurde.

6. Kreditlimit, Sperrung des Kundenanschlusses

6.1 010 017 Telecom ist berechtigt, für den Kunden eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. 010 017 Telecom wird dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage jederzeit Auskunft über die Höhe des vorgegebenen Kreditlimits erteilen.

6.2 010 017 Telecom ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Tele-kommunikationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt und/oder eine etwaige durch den Kunden gestellte Sicherheit aufgebraucht ist.

6.3 Die Verpflichtung des Kunden zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer7 bleibt durch diese Regelung unberührt.

6.4 010 017 Telecom ist neben den in diesen AGB genannten Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden-anschluss zu sperren, wenn a) der Kunde mit Zahlungspflichten von mindestens EUR 75,00 in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und der Kunde entsprechend den Bestimmungen des §19 Abs.1 TKV auf die Sperre hingewiesen wurde, b) das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und/oder der Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt wird und/oder c) die sonstigen Voraussetzungen einer Anschlussssperre gemäß §19 Abs. 2 TKV vorliegen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 010 017 Telecom behält sich das Recht vor, die Einziehung offener Forderungen durch Inkassounternehmen durchführen zu lassen. 7.2 Die Entgelte werden von 010 017 Telecom oder durch den Teilnehmernetzbetreiber im Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei der Nutzung des Call-by-Call-Dienstes, dass eine der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung (oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber) auch hinsichtlich der Forderung der 010 017 Telecom gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG mit eingezogen werden kann.

7.3 Gegen Forderungen von 010 017 Telecom kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht. Der Kunde ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 010 017 Telecom berechtigt.

7.4 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der 010 017 Telecom maß-geblich. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach §286 Abs.1 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5,0% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verpflichtet. Die Geltendmachung weiterführender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt 010 017 Telecom vorbehalten. Bei nicht eingelösten Lastschriften, die der Kunde bzw. seine Bank schuldhaft zu vertreten hat, werden dem Kunden die angefallenen Bankgebühren und eine Verwaltungspauschale in Höhe von derzeit EUR 7,67 berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

7.5 Darüber hinaus kann 010 017 Telecom ohne Einhaltung einer Frist den Service solange einstellen, bis ausstehende Gebühren und Zinsen bezahlt worden sind.

7.6 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnung hat dieser innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungszugang schriftlich an die in der jeweiligen Rechnung angegebene Adresse zu richten. Der Kunde wird in den einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam gemacht. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als 010 017 Telecom eine Überprü-fung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.

8. Haftung

8.1 010 017 Telecom haftet bei etwaigen Schäden gleich welchen Rechtsgrundes nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgeht oder bei schuldhaft verursachten Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden eintritt. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für 010 017 Telecom als auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der 010 017 Telecom, deren gesetzliche Vertreter und Erfül-lungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für 010 017 Telecom im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Die Haftung ist in diesem Falle auf EUR12.500,00 je Kunde begrenzt.

8.2 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz – mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigen Verhaltens und arglistiger Täuschung – verjähren spätestens in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in drei Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen der 010 017 Telecom-Telekommunikationsdienste haftet 010 017 Telecom insoweit nicht, als diese gemäß den Ziffern 3.2 und 3.3 nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind.

8.3 Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des §7 TKV bei Vermögensschäden. Danach ist die Haftung je Nutzer auf EUR 12.500,00 beschränkt, sofern ein Schaden durch 010 017 Telecom nicht vorsätzlich verursacht wurde. Gegenüber der Gesamtheit der Nutzer ist die Haftung auf EUR 10,00 Mio. begrenzt. Übersteigen die die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die genannte Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, 010 017 Telecom nach Abgabe einer Störungsmeldung und Durchführung von Störungsbeseitigungsmaßnahmen durch 010 017 Telecom bzw. einem von 010 017 Telecom beauftragten Dritten sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, wenn die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden oder des Netzbetreibers des Kundenanschlusses lag.

9. Dauer des Kundenverhältnisses

9.1 Soweit 010 017 Dienstleistungen im offenen Call-by-Call-Verfahren erbringt, läuft das Vertragsverhältnis nur über die Dauer der einzelnen Telefonverbindung.

9.2 In allen anderen Fällen, beispielhaft bei Erbringen von Dienstleistungen durch 010 017 Telecom nach erfolgter Pre-Selection, gelten etwaig vereinbarte Vertragslaufzeiten und/oder Kündigungsfristen. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in diesen Fällen unberührt. Für 010 017 Telecom liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt.

10. Datenschutz

10.1 010 017 Telecom wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen (TDSV), dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. 010 017 Telecom ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.

10.2 010 017 Telecom wird Verbindungsdaten des Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmung der Datenschutzverordnung für Telekommunikationsdienstunternehmen, derzeit für die Dauer von sechs Monaten nach Versand der Rechnung, speichern.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von 010 017 Telecom, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. 010 017 Telecom kann ihre Ansprüche jedoch in jedem Fall bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen 010 017 Telecom und dem Kunden gilt ausschließlich das inländi-sche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12. Sonstige Bedingungen Nebenabreden zu diesen AGB bzw. dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der geschlossene Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird – so weit gesetzlich zulässig – durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 01.04.2006

Wichtiger Hinweis für Kunden: Sie können die AGB auch als PDF-Datei herunterladen